FEINSTAUBRECHNER
UMWELTZONE
In Berlin wurde eine dauerhafte Umweltzone eingerichtet. Diese Umweltzone umfasste die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes und wird durch Schilder gekennzeichnet. Seit 01.01.2008 darf die Umweltzone nur noch mit Kraftfahrzeugen der Schadstoffgruppe 2 bis 4 (rote, gelbe oder grüne Plakette) befahren werden. Seit 01.01.2010 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) in der Umweltzone fahren.
DREI PLAKETTEN
Am 01.03.2007 trat die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung werden Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 eingeteilt. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten Plaketten zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe. In Umweltzonen, die durch die Städte und Gemeinden eingerichtet werden, dürfen nur noch Fahzeuge fahren, die gemäß der jeweiligen Ausschilderung an der Windschutzscheibe mit einer mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahzeugs versehenen Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe versehen sind. In den Umweltzonen soll dadurch die Feinstaubbelastung durch Kraftfahrzeuge reduziert werden.

EINIGE FAKTEN
Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von 5 € natürlich auch beim Autohaus Wunderlich erworben werden. Wer ohne Plakette widerrechtlich in eine Umweltzone einfährt, wird mit einem Bußgeld von 40 € sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister belegt. Je nach Zusatzschild unterhalb der Zonenkennzeichnung wird die Einfahrt für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten untersagt.
PARTIKELMINDERUNGSSTUFE
Durch die Einführung der so genannten Feinstaubverordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Hiernach können Diesel-PKW durch Nachrüstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe führen und als Kriterium für Plakettenvergabe (grün oder gelb) in Deutschland gelten. Die Grenzwerte PM1 bis PM3 werden durch die so genannten offenen Partikelfiltersysteme erreicht, die den Partikelmassenausstoß bei weitem nicht bis auf das Niveau von 0,001 g/km wie bei geschlossenen Partikelfiltersystemen senken.
- PM1: Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw können dadurch die Grenzwerte für Euro-3 erreichen, nämlich einen Partikelmassenausstoß von weniger als 0,05 g/km .
- PM2: Euro-3-Diesel-Pkw können die Grenzwerte für Euro-4 erreichen, nämlich eine Partikelmassenausstoß von weniger als 0,025 g/km.
- PM3: Euro-4-Diesel-Pkw, die bisher einen Grenzwert von 0,025 g/km einhalten, erreichen dadurch den halbierten Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km.
- PM4: Euro-4-Diesel-Pkw halten dadurch die Grenzwerte für Euro-5 ein, nämlich einen Partikelmassenausstoß von weniger als 0,005 g/km.
- PM5: gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ebenfalls die Grenzwerte für Euro-5 einhalten.




